AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
§ 1 Allgemeine Informationen, Vertragspartner, Vertragsgegenstand, Veranstaltungsort
1.1 Vertragspartner
Vertragspartner sind das Mitglied und Eva Muschelknautz, Carl-Benz-Ring 11, 35423 Lich; nachfolgend Limes Athletik genannt.
Mitglieder müssen 18 Jahre alt sein und bestätigen dies mit ihrer Anmeldung. Im Einzelfall wird Minderjährigen nach Vorlage einer Einverständniserklärung durch den/die Erziehungsberechtigten eine Anmeldung ermöglicht.
1.2 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist Athletik Training sowie Cross- und Functional Training. Dieses wird in Gruppentrainings von bis zu 8 Personen und Einzeleinheiten angeboten. Weitere Informationen zum Athletik-, Cross- und Functional Training entnehmen Sie unserer Homepage.
1.3 Veranstaltungsort
Veranstaltungsort für das Functional Training ist Limes Athletik, Carl-Benz-Ring 11, 35423 Lich. Der Veranstalter behält sich vor, Functional Trainings räumlich und/oder zeitlich zu verlegen und bis zu 6 Wochen im Jahr keine oder nur eingeschränkten Trainingseinheiten anzubieten. Die Termine werden rechtzeitig auf der Website www.limes-athletik.de und in der Trainingsstätte veröffentlicht.
§2 Körperliche Anforderungen, Haftung, Nutzung
2.1 Körperliche Anforderungen
Dem Mitglied ist bekannt, dass die Nutzung der Einrichtung bei willentlich falscher Ausführung und Nichtbeachtung der Traineranweisungen zu körperlichen Schäden, insbesondere Gesundheitsschäden führen kann. Limes Athletik ist nicht verpflichtet, das Mitglied vor Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung oder während der Laufzeit auf dessen körperliche Eignung zur Nutzung des Studios zu untersuchen oder zu befragen. Das Mitglied verpflichtet sich daher, die Einrichtung des Studios nur zu nutzen, wenn es körperlich dazu in der Lage ist. Dem Mitglied sind die Unfallgefahren im Rahmen der beim Athletik-, Cross- und Functional Training benutzten Geräte bewusst, sowie das die Teilnahme an den Athletik-, Cross- und Functional Trainings körperlich sehr anstrengend sein kann, so dass gesundheitliche und sonstige Gefahren im Rahmen des Trainings vom Veranstalter nicht vollkommen ausgeschlossen werden können.
2.2 Haftung
Limes Athletik schließt jede Haftung für Schäden des Vertragspartners oder Nutzers aus. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Wertgegenständen. Eine Haftung für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Einrichtung zurückzuführen. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens Limes Athletik oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens Limes Athletik oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen.
2.3 Nutzung
Die Nutzung der Trainingsstätte ist dem Mitglied zu den angegebenen Öffnungszeiten/Kurszeiten gestattet. Bei unregelmäßig angebotenen Öffnungszeiten wird durch entsprechende Anmeldung die Nutzung ermöglicht. Das Mitglied verpflichtet sich das bereitgestellte Equipments entsprechend der Anleitung der zertifizierten Trainer von Limes Athletik zu Nutzen und es mit Sorgfalt zu behandeln.
Jedes Mitglied darf entsprechend seiner Tarif Art (Memberships Unlimited / 10er Karte) oft bei Limes Athletik trainieren.
Die Einheiten sind pro Tag auf maximal 2 Stunden begrenzt.
§3 Anmeldung zu Trainingseinheiten
Das Mitglied hat sich für die stattfindenden Trainingseinheiten per Online Programm (ResaWod) anzumelden. Diese Anmeldung ist verbindlich und kann bis zu 7 Tage im Voraus erfolgen. Die Stornierung einer gebuchten Trainingseinheit ist bis zu 3 Stunden vor Beginn der Einheit kostenfrei möglich. Bei kurzfristigen Stornierungen werden die Stunden als „nicht teilgenommen“ markiert und entsprechend berechnet.
Trainingseinheiten via Gympass, HanseFit und Urban Sports sind auf 8 Einheiten / Stunden pro Monat begrenzt.
§4 Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung, Kündigung, Tarife
4.1 Vertragslaufzeit
Es werden Mitgliedschaften mit einer Vertragslaufzeit von 6, 12 oder 24 Monaten abgeschlossen.
4.2 Vertragsverlängerung
6, 12 oder 24 Monate Vertragslaufzeit: Die Kündigungsfrist bei Laufzeitverträgen beträgt 1 Monat zum Ende der angegebenen Vertragslaufzeit, bei Corporate-Tarifen 3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Sollte zu diesem Zeitpunkt keine Kündigung nach Punkt 4.3 eingegangen sein verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um einen Monat.
4.3 Kündigung
Die Kündigung einer Mitgliedschaft kann jederzeit in Schriftform an Limes Athletik erfolgen. Die Kündigung muss hierbei die Daten des Mitgliedes enthalten. Der Termin der Kündigung wird dem Mitglied in Schriftform mitgeteilt.
Außerordentliche Kündigungen bedingt durch Sportunfähigkeit benötigen die Vorlage eines ärztlichen Attestes welches die Sportunfähigkeit belegt. Die Kündigung erfolgt hier fristlos.
Bei einem Umzug erfordert die außerordentliche Kündigung eine Ummelde Bescheinigung zum Nachweis des Umzuges. Eine Strecke von 30km zum Trainingsort wird hier als zumutbar eingestuft. Die Kündigung erfolgt hier fristlos.
Nach Abschluss der Mitgliedschaft hat das Mitglied ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dieser Widerruf kann ohne Angabe von Gründen geschehen, ist jedoch an die Schriftform gebunden.
4.4. Tarife
Das Mitglied wird vor Vertragsabschluss über die Tarife von Limes Athletik Informiert. Bei Tarifänderungen wird das Mitglied per Schriftform darüber Informiert und hat mit einer Frist von 2 Wochen das Recht dieser Änderung zu widersprechen. Im Fall des Widerspruchs gilt die beidseitige Sonderkündigungsfrist von 3 Monaten.
§5.Mitgliedsbeitrag/Bankeinzug
Der Monatsbeitrag für jeden Mitgliedsmonat (Mitgliedsbeitrag) ist im Voraus zu entrichten. Der Mitgliedsbeitrag wird per SEPA – Bankeinzugsermächtigung eingezogen. Veränderungen der jeweiligen gesetzlichen USt. führen ab deren Geltung zur entsprechenden Anpassung der Mitgliedsbeiträge. Bei Verzug eines monatlichen Mitgliedsbeitrags kann darüber hinaus ein sofortiges Trainingsverbot ausgesprochen werden, bis die Schuld beglichen ist.
§6.Änderung der Kundendaten
Bei einer eintretenden Änderung der Kundendaten (Name/Anschrift/Bankverbindung) hat das Mitglied Limes Athletik unverzüglich schriftlich zu informieren. Durch Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Mitglieds.
§7.Schlussbestimmungen
Limes Athletik ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Limes Athletik wird das Mitglied über Änderungen in Kenntnis setzen und dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb von 3 Wochen nach Kenntnisnahme zu widersprechen.